Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 11.01.2019, 11:21 (vor 1904 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

danke für die schnelle Antwort. Ich hab mir dies durchgelesen. Das heißt für mich, dass das gleichzeitige informieren der SBV und des Integrationsamtes richtig ist.

Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das andere: Anhörung vor Unterrichtung des Integrationsamtes her hab.
Vielleicht auch aus einem Urteil von irgendwann.
Vielen Dank

Gruß

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Gruß
Vertigo


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