Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)
Hallo Hotte,
danke für die schnelle Antwort. Ich hab mir dies durchgelesen. Das heißt für mich, dass das gleichzeitige informieren der SBV und des Integrationsamtes richtig ist.
Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das andere: Anhörung vor Unterrichtung des Integrationsamtes her hab.
Vielleicht auch aus einem Urteil von irgendwann.
Vielen Dank
Gruß
--
Gruß
Vertigo