Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)

Monica99, Friday, 11.01.2019, 16:52 (vor 1926 Tagen) @ Monica99

Hallo,

nochmals klar, siehe BAG Urteil:

BAG: Schwerbehindertenvertretung muss bei Kündigung nicht unverzüglich gehört werden
zu BAG , Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

Also, auch eine Anhörung erst NACH der Anhörung des IA (Antrag auf Zustimmung zur Kündigung) führt nicht zwangsweise zur NICHTIGKEIT der Kündigung!

Was bei diesem Thema stets vergessen wird und auch bei entsprechenden Klagen nie mir bekannt eingebracht wurde, ist der § 167 Prävention Abs 1! Denn idR verstößt der AG stets in solchen Fällen gegen diesen und dürfte oft es nicht unmöglich/ unzumutbar sein diesen noch vorher zu beachten. Eine beabsichtigte Kündigung erfüllt aber stets diesen Abs. 1. Das SGB IX schränkt aber diesen § 167 Abs 1 NICHT ein.


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