Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 11.01.2019, 12:18 (vor 1903 Tagen) @ Vertigo

Hallo Hotte,

danke für die schnelle Antwort. Ich hab mir dies durchgelesen. Das heißt für mich, dass das gleichzeitige informieren der SBV und des Integrationsamtes richtig ist.


Gruß

Hey,
Nein. Das heisst es nicht. Im betreffenden Fall hatte der AG das IA im Dezember angeschrieben, am 20.2. den bescheid bekommen und am 7. bzw. 15.3. BR und SBV informiert.
DEr AG kann sich, wenn er sich auf dieses Urteil beruft, sich sehr viel Zeit lassen,.bevor er die SBV informiert. Wenn er allerdings klug ist, wird er es trotzdem gleichzeitig tu. Denn das IA informiert ja i.d.R. die SBV und holt eine Stellungnahme ein.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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