rahmeninklusionsvereinbarung nicht einhalten (Allgemeines)

Luculus, Thursday, 17.01.2019, 00:17 (vor 1926 Tagen) @ Hertha

Ich habe grade heute zufällig mal eine neue Ergänzungslieferung zum SGBIX (Kommentar) durchgeschaut. Da stand einiges dazu drin. Ich glaube eure DV geht da garnicht so weit über die gesetzliche hinaus. WEnn die Schwerbehinderte BEschäftigte einen Antrag auf Entfristung stellt (nach Zeilzeit- und Befristungsgesetz) dann muss der AG prüfen und ggf ablehnen. Dann habt ihr was in der Hand.
Sprich am Besten mit dem Personalrat und ggf mit PersonalcheffIn sowie Inklusionsbeauftragtem aber vielleicht auch mit dem Integrationsamt.
Der Personalrat könnte ggf. auf Einhaltung der Inklusionsvereinbarung klagen.


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