rahmeninklusionsvereinbarung nicht einhalten (Allgemeines)

Thomas-SBV, Wednesday, 06.02.2019, 14:50 (vor 1908 Tagen) @ Hertha

Hallo,

konkorierende Vorschriften sind immer schwierig.

Meiner Auffassung nach gilt § 164 uneingeschränkt weiter, da es sich hier um ein Gesetz handelt.

Die Rahmenvereinbarung unterliegt einen Tarifvertrag, der TV ist also höherwertig.

Ich bin neugierig ob es weitere Meinungen dazu gibt.

Interessannt wird es ja im Einstellungsverfahren wenn die Gremien um Zustimmung gebeten werden. Dann heißt es: Farbe bekennen und auf Grund § 99 keine Zustimmung erteilen, da Verstoß gegen ein Gesetz, hier § 164.

Tschüss

Thomas


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