rahmeninklusionsvereinbarung nicht einhalten (Allgemeines)

Hertha, Wednesday, 06.02.2019, 11:46 (vor 1907 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
die Verwaltungsleitung in unserem Hause argumentiert jetzt so, dass der ÖD dazu verpflichtet wäre, ALLE Stellen extern auszuschreiben ( Tarifvertrag?). Hier wird das Grundrecht für Alle auf Zugang zum ÖD angeführt und auf die Bestenauslese verwiesen. Kann hier so tatsächlich der § 164 SGB IX umgangen werden und das obwohl auch die Inklusionsvereinbarung was völlig anderes sagen?

Gruß
Hertha


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