Erforderliche Freischaltung des Fahrstuhls (Hilfsmittel)

Moana, Wednesday, 06.02.2019, 14:50 (vor 1906 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserer Niederlassung wurde der Aufzug für alle MAI gesperrt, die nicht in der zweiten Etage arbeiten, wo u.a. auch die Personalstelle ist. Um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen müssen alle MAI zumindest den Weg über die erste Etage nehmen. Unser Personalleiter hat mir gesagt, er hätte mit der Pforte abgesprochen, dass SB und GL, die den Fahrstuhl benötigten, sich nur jedesmal dort melden müssten, um diesen freigeschaltet zu bekommen.

Damit müssen sich diese MAI dann aber auch jedesmal als SB und GL vor dem Sicherheitsdienst an der Pforte "outen" und entsprechend "Bitte,bitte!" machen. Und das jedes Mal. Meines Erachtens ist das nicht rechtens.

In einem anderen Beitrag habe ich nichts dazu gefunden und die A-Z konnten mir auch nicht weiterhelfen. Könnt Ihr mir bitte Eure Meinung/ Euer Wissen zu dem Thema mitteilen?

Viele Grüße


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