Erforderliche Freischaltung des Fahrstuhls (Hilfsmittel)

WoBi, Thursday, 07.02.2019, 11:15 (vor 1876 Tagen) @ Moana

Hallo Moana,
ist der Aufzug erforderlich für den Zugang zu den Interessensvertretungen (SBV/BR/PR/JAV)?
Dann könnte der Hebel hier angesetzt werden. Denn der Zugang muss "barrierefrei" erfolgen können. Also ohne Anmeldung, Preisgabe des Wunsches eine Interessensvertretung aufzusuchen oder Kontrolle des Aufsuchens einer Interessensvertretung. Diese Maßnahme würde die Arbeit der Interessensvertretung behindern und die Interessensvertretung könnte einen ungehinderten/unbeobachteten Zugang verlangen.

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Gruß
Wolfgang


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