Erforderliche Freischaltung des Fahrstuhls (Hilfsmittel)

Moana, Wednesday, 06.02.2019, 15:17 (vor 1900 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

da hast Du natürlich Recht! Ich habe mir diese Frage bezüglich des § 4 BGG gestellt, in dem es heißt:

§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme
der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen
sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar
sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.


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