Erforderliche Freischaltung des Fahrstuhls (Hilfsmittel)

garda, Berlin, Wednesday, 06.02.2019, 15:04 (vor 1905 Tagen) @ Moana

Hallo Moana,

wenn ich mit dem öffentlichen Nahverkehr fahre, muss ich bei jeder Kontrolle in aller Öffentlichkeit meinen SB-Ausweis und die Wertmarke zeigen. Jeder in meiner Umgebung kann dann sehen das ich schwerbehindert bin.

Merkst du was ich sagen will? Wenn ich einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen will, dann ist das eben so.

Entweder kann ich laufen, dann brauche ich das nicht oder ich kann es nicht, dann muss ich mich eben melden. das hat auch mit "bitte bitte machen" nichts zu tun.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion