Erforderliche Freischaltung des Fahrstuhls (Hilfsmittel)

SFliege, Friday, 08.02.2019, 16:15 (vor 1902 Tagen) @ WoBi

... von der Seite angesprochen worden. :-)
WoBi hat vermutlich genau die zugrundeliegende Ursache gefunden und exakt hier muss man den Hebel ansetzen.

Vielleicht kann man sich ja auf folgende Lösung verständigen.
Es wird ein Taster für die Geschäftsleitung installiert. (Alternativ geht natürlich auch eine Gesichtserkennung per Überwachungskamera.) Sobald dieser gedrückt wird, hält der Aufzug im nächsten Stock und alle Personen müssen sofort den Aufzug verlassen, der dann ohne Zwischenhalt bis zum Geschäftsführer fährt und diesen auch ohne Zwischenhalt an sein gewünschtes Ziel befördert. Sollten die sich schon im Aufzug befindenden Personen nach Drücken des Tasters nicht innerhalb von zehn Sekunden den Aufzug verlassen haben, dann öffnet sich die Bodenklappe. :-P

.. und nun mal ernst.

Man könnte auch im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements die freiwillige Benutzung von Treppen pushen. Wäre zehnmal gescheiter, als hier mit recht schrägen Verboten zu hantieren.
Da sollte der Betriebsrat schon mal ein wenig den Aspekt eines vernünftigen Umgangs und gegenseitigen Respekts thematisieren. Da geht es doch nicht allein um schwerbehinderte Menschen, sondern um alle Mitarbeiter, bei denen aus welchem Grund auch immer die Treppe beschwerlich ist (Kreislaufprobleme, verstauchter Fuß, hohe Absätze und/oder knapper Rock ;-) , Tragen von Getränkeflaschen, etc.). :-(


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