Erste SBV Wahl (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 07.02.2019, 19:17 (vor 1905 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monika,

ich liebe Deine konstruktiven Beiträge, in denen Du gerne andere kritisierst, ohne selber etwas zu der Lösung beizutragen.

Hiemrit habe ich sehr wohl etwas dazu gesagt, wer wählen kann:
"Damit wäre also als erstes zu prüfen, wie viele Schwerbehinderte bei Euch beschäftigt sind. Dieses muss der Arbeitgeber beispielsweise in der Jahresmeldung der Agentur für Arbeit bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das Vorjahr mitteilen.
Daher wäre der erste Schritt, dass der Arbeitgeber angefragt wird, wie viele Schwerbehinderte und Gleichgestellte bei ihm beschäftigt sind und auch diese namentlich zu benennen, damit ein Wählerverzeichnis erstellt werden kann. Dieses kann der Personalrat/Betriebsrat machen, da dieser der Vertraulichkeit und dem Datenschutz unterliegt. Sollte hier keine Antwort erfolgen, würde ich mich an das Integrationsamt wenden, welches als externe Stelle auch mehr Druck ausüben kann".

Damit habe ich zur Frage, wer, klar zum Ausdruck gebracht, dass der Arbeitgeber diese Liste haben und benennen können muss.
Als Ergänzung füge ich, weil, es auch Sonderbestimmungen je nach Betriebs- und Beschäftigungsart gibt an, dass diese gut in der Wahlbroschüre des Integrationsamts ZB-Spezial_Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018 erklärt werden. So dürfen auch schwerbehinderte Freiwilligendiestleistende wählen.....

Es tauchte im Thread von Toto aber auch die Frage nach dem Wie auf, die ich hier einstelle:

"Die Personen sind bei uns in der Personalabteilung aufgeführt, aber bei keinem steht ein Vermerk, Muss ich alle Fragen oder müssen die sich selber melden?
Denn wenn es mehr als 50 werden haben wir dann eine förmliche Wahl.."

Hier war mir wichtig auch daraif hinzuweisen, dass auch bei unter 50 Schwerbehinderten und Gleichgestellten und räumlichen weiter auseinanderliegenden Betriebsteilen ebenfalls ein förmliches Wahlverfahren gilt.

Nebenbei, die vorübergehend Beschäftigten müssen ihre Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht offenbaren, ebenso wie auch sonst bei der Einstellung nicht danach gefragt werden daf. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, die Wahl öffentlich bekannt zu machen, damit dieser Personenkreis sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen kann. Auch diese dürfen meiner Kenntnis nach Wählen, wenn sie zum Zeiztpunkt der Wahl beschäftigt werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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