Erste SBV Wahl (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 13:45 (vor 1897 Tagen) @ Toto73

Moin Moin Toto,

nicht ganz richtig. 1. Ich weiß nicht, ob man aus einer Wahlversammlung nach §19 Schwerbehindertenwahlordnung zur Wahl einer Vertrauensperson und mindestens einer Stellvertretung einfach eine Wahlversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstands nach § 1 der Wahlordnung machen kann, oder damit die Wahl rechtsunsicher und angreifbar wird. Hierüber kann ggf. das Integrationsamt Auskunft geben.
Ansonsten müsste die Versammlung abgebrochen und neu eingeladen werden.

Das Procedere, wenn der Betriebsrat auf eine SBV-Wahl hinwirken will, wäre aus meiner Sicht wie folgt:
1. auf einer der nächsten Sitzungen wird dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt und vom Betriebsrat als Gremium beschlossen (falls noch nicht geschehen)
2. dann kann der Betriebsrat zu dieser Versammlung nach § 19 einladen, indem die bekannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten angeschrieben werden und zum zweiten die Wahl an allen öffentlichen Plätzen (analog zur Betriebsratswahl ausgehängt wird). Holt Euch ggf. Informationen darüber, wie dieses Schreiben gestaltet sein sollte aus der Broschüre des Integrationsamts, dort gibt es Muster. Das Wählerverzeichnnis sollte zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden, damit Kollegen/innen prüfen können, ob sie registriert sind, und/oder dieses nachholen können. Bis zu welchem Zeitpunkt dieses bei der ersten Wahl einer SBV möglich ist (Wahlversammlung?) kann ich nicht rechtssicher angeben.

Liebe Grüße

Hendrik


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