Erste SBV Wahl (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 11.02.2019, 20:15 (vor 1872 Tagen) @ Toto73

Die einzige Unklarheit liegt noch bei den Kontingentkräften (Aushilfen), von denen gibt es keine Info über Schwerbeh. oder Gleichstellung.

Hallo, wenn diese sich nicht klar ggü. dem Arbeitgeber offenbart haben zum Zeitpunkt des Aushangs der Einladung zur Wahlversammlung, zählen sie nicht.

Deshalb wissen wir auch nicht, was passiert, wenn sich zur Wahlversammlung aufeinmal mehr als 50 Schwerbeh. oder Gleichgestellte einfinden würden.

Dann muss dennoch in der Wahlversammlung gewählt werden, weil der wahlordnungsrechtlich maßgebliche Stichtag der Tag der Einladung zur Wahlversammlung ist. Sollten sich weitere zur Wahlversammlung einfinden dürfen sie mitwählen, wenn sie Nachweis im Original vorlegen.

Das habe ich auch aus keiner der zahlreichen Broschüren heraus finden können.

Dies steht in BIH-Wahlbroschüre, 46, und wurde auch mal so von BAG entschieden zum Stichtag ("Zeitpunkt der Einleitung der Wahl").

Gruß,
Cebulon


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