Protokolleinsicht (Allgemeines)
Moin Moin Vertigo,
dann würde ich aus den geschriebenen Gründen die Protokolle schriftlich einfordern. Sinnvoll wäre auch, dieses als Punkt in der nächsten Betriebsratssitzung anzusprechen, damit beide Gremien ggf. auch gemeinsam hier dieses aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 182 SGB IX einfordern können. Dies gilt nur, wenn es bei Euch mit dem BR eine gute Zusammenarbeit gibt.
Liebe Grüße
Hendrik