6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 29.04.2019, 22:48 (vor 1817 Tagen) @ Kersty

Hallo zusammen, ich brauche mal gesammeltes Wissen: In unserem Betrieb haben wir ca. 160 Schwerbehinderte und dabei mindestens 10 Standorte - 3 Hauptstandorte. Der Wahlvorstand hat entschieden, dass 6 Stellvertreter gewählt werden. Die Wahl fand im Dez. 18 statt und niemand hat weder vor noch nach der Wahl Einspruch gegen 6 Stellv. erhoben. Als wir die Arbeit aufnehmen wollte, wurde uns gesagt, dass die Stellv. 3-6 keinerlei Funktion übernehmen sollen - auch nicht im Vertretungsfall, was schon mehrmals seit Dez. notwendig gewesen ist. Ursprünglich wurden deshalb auch 6 gewählt, da die letzte Amtsperiode gezeigt hatte, dass damals 3 (nachher 2 wegen Rücktritts) nicht genug waren um vollumfänglich die Aufgaben gut zu bewältigen und auch die Standorte abdecken zu können. Wir 4 betroffenen verlangen ja noch nicht mal Freistellung - sogar Fortbildung würden wir zunächst aussetzen - aber zumindest wollten wir uns regelmäßig zusammensetzen, falls mal die Situation des Vertretungsfalles eintritt, die SBV präsent ist und wir uns daher austauschen. Doch auch dies wurde uns nun untersagt und am 7.5. haben wir einen offiziellen Termin mit der Abt. 1, wo uns mitgeteilt werden soll, dass wir nur Statisten sind - möglicherweise wird uns auch ein Rücktritt nahe gelegt.
Kann mir irgendjemand hier etwas rechtlich greifbares geben, was wir dem entgegensetzten könnten? Ich kenne den Schwellwenert von 200 - die 3 rechtfertigt, die anderen aber nicht - insofern ist das Gesetz auf der Seite des Betriebes ...aber wie gesagt, im Vorfeld wurde es anders besprochen zwischen der damals amtierenden Vertrauensperson und der Betriebsleitung und gewählt wurden offiziell 6 - ohne Einspruch.... Kann irgend jemand helfen?
LG Kersty

Hey,
zunächst gilt einmal: gewählt ist gewählt.
Allerdimgs gilt auch: Stellvetreter dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen verhindert sind.
Beispiel: Stellvertreter 5 darf nur dann eingesetzt werden, wenn VP und Stellvertreter 1 - 5 verhindert sind. Das blosse Zusammensetzen von Vertrauensperson und alle 6 Stellvertreter, um zu informieren, ist nach meinem Wissenstand, nicht zulässig.
Was im Vorfeld besprochen wurde, ist leider irrelvant
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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