6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2019, 14:38 (vor 1822 Tagen) @ Kersty

Hallo,

der AG hat hier gar nichts "anzuerkennen". Wenn der WV gem. § 2 Abs. 4 SchbVWO die Zahl der Stellvertreter festgelegt hat, dann gilt diese.
Selbst wenn der WV die vorgeschriebene Erörterung mit dem AG über die Zahl der Stellvertreter unterlassen hätte, führt das mE nicht zur Unwirksamkeit seiner Festlegung, da der WV sowieso nicht an die Auffassung der Organe gebunden ist, mit denen er die Zahl der Stellvertreter zu erörtern hat. (Sachadae in LPK-SGB IX, § 2 SchwbVWO Rn 33).

Bei 10 Standorten und mehr als 200 Wahlberechtigten halte ich diese Zahl auch nicht für mißbräuchlich.
Die Stellvertreter 4-6 werden in der gewählten Reigenfolge tätig, wenn es entweder eine Verhinderungsvertretung gibt, oder aber entsprechende Terminkollissionen.
Fairerweise sollte aber die SBV diese Stellvertreter auf den Konflikt hinweisen, bevor sie erstmals tätig werden. Schließlich müssen sie ggfs. den Konflikt mit dem AG individualrechtlich austragen - zB wenn es um die Vergütung von Mandatszeit geht.
Für einen organisierten Austausch mit diesen Stellis innnerhalb der Arbeitszeit fehlt es aber leider - wie schon geschrieben - an einer rechtlichen Anspruchsgrundlage.

--
&Tschüß

Wolfgang


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