6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen (Stellvertreter/in)
Aufgaben nicht auf uns runter zu brechen ...
Hallo, was ist mit "uns" gemeint? Bei diesen erwähnten "ca. 160 Schwerbehinderten" kann grundsätzlich einzig nur der erste Stellvertreter herangezogen werden laut § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, aber kein weiterer Stellvertreter.
Oder gibt's im Wahlbezirk "über 200", nur dann könnte auch der zweite Stelli herangezogen werden nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX.
Gruß,
Cebulon