6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen (Stellvertreter/in)

Cebulon, Monday, 29.04.2019, 23:10 (vor 1823 Tagen) @ Kersty

aber zumindest wollten wir uns regelmäßig zusammensetzen, falls mal die Situation des Vertretungsfalles eintritt, die SBV präsent ist und wir uns daher austauschen. Doch auch dies wurde uns nun untersagt.

Hallo, für solche rein vorsorglichen "regelmäßigen" Sitzungen gibt es keine Rechtsgrundlage. Die SBV ist kein Kollegialorgan. Konkrete Abstimmung ja, aber nur im Einzelfall und anlassbezogen, soweit Heranziehung nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX bzw. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, alles hier nachzulesen.

dass die Stellv. 3-6 keinerlei Funktion übernehmen sollen - auch nicht im Vertretungsfall.

Da irrt die Geschäftsleitung: Sofern VP + die ersten zwei Stellv. mal gleichzeitig verhindert sein sollten, dann würde der dritten Stellv. kraft Gesetzes diese Verhinderungsvertretung in diesem Ausnahmefall automatisch zufallen. Einen Schulungsanspruch erwirbt sie dadurch aber regelmäßig nicht.

Gruß,
Cebulon


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