Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

traute, Tuesday, 20.06.2006, 08:35 (vor 6530 Tagen) @ Felix E.

hallo,
wenn du einen leidensgerechten arbeitsplatz hast, wie du sagt, mußt du schreiben, dass du die GL zum erhalt dieses arbeitsplatzes benötigtst.

Traute

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
» ich bin Landesbeamter NRW, habe einen GdB von 40 und auch einen Antrag auf
» Gleichstellung gestellt. Die Gleichstellung wurde abgelehnt, da eine
» Arbeitsplatzgefährdung nicht vorliegt. Ich habe nun erfahren, daß der
» Behördenleiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt hat, daß ihm keine
» gesundheitlichen Einschränkungen von mir bekannt sind und daß auch mein
» Arbeitsplatz aus seiner Sicht behindertengerecht gestaltet ist.
»
» Fakt ist jedoch, daß ich schon einmal auf seinen Antrag hin, amtsärztlich
» untersucht worden bin. Wieso bejaht er die behindertengerechte Gestaltung
» meines Arbeitsplatzes, wenn er meinen Gesunheitszustand angeblich nicht
» kennt
» > Wie soll ich nun meinen Widerspruch begründen >
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >
»
» Würde mich über Antworten sehr freuen.


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