Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 14:03 (vor 6529 Tagen) @ Felix E.

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >

Hallo nochmal. Der Antrag geht von Dir ans Arbeitsamt /agentur.
Der Arbeitgeber hat nur seine Stelllungnahme abzugeben, weitere Rechte hat er NICHT in dies Verfahren einzugreifen, da gibt es schon ausreichend Urteile von den diversen Gerichten aller Stufen.

Solltest du feststellen, dass das Arbeitsamt da der Stellungnahme des Arbeitgebers mehr Gewicht gibt oder ihn sogar intensiver befragt, als dies das Recht vorsieht, so hast du Möglichkeiten, aber nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Dienststelle, die deinen Antrag bearbeitet, also die Arbeitsagentur. Und wenn die Fehler gemacht hat, die du naachweisen kannst, so hasst du meines Erachtens große Chance.


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