Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 13:55 (vor 6530 Tagen) @ Felix E.

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
» ich bin Landesbeamter NRW, habe einen GdB von 40 und auch einen Antrag auf
» Gleichstellung gestellt. Die Gleichstellung wurde abgelehnt, da eine
» Arbeitsplatzgefährdung nicht vorliegt. Ich habe nun erfahren, daß der
» Behördenleiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt hat, daß ihm keine
» gesundheitlichen Einschränkungen von mir bekannt sind und daß auch mein
» Arbeitsplatz aus seiner Sicht behindertengerecht gestaltet ist.
»
» Fakt ist jedoch, daß ich schon einmal auf seinen Antrag hin, amtsärztlich
» untersucht worden bin. Wieso bejaht er die behindertengerechte Gestaltung
» meines Arbeitsplatzes, wenn er meinen Gesunheitszustand angeblich nicht
» kennt
» > Wie soll ich nun meinen Widerspruch begründen >
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >
»
» Würde mich über Antworten sehr freuen.

Hallo Herr Kollege, bin zwar nicht Beamter, aber auch beim Staat, Schwerbehindertenvertreter.
Gleichgestellt werden kann JEDER, dessen Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Bei uns wird Arbeitsplatz vom Arbeitsamt folgendermaßen definiert:
Es handelt sich bei Arbeitsplatz IMMER um den "aktuellen Schreibtisch", den der Behinderte einnimmt, nicht um den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber Staat.

Im übrigen sei auf das übliche Verfahren hingewiesen.
Du stellsst den Antrag auf Gleichstellung nach SGB IX, das Arbeitsamt MUSS daraufhin eine Stellungnahme einfordern vom Personalrat der Dienststelle, von der Dienststelle selber UND von der örtlichen Schwerbehindertenvertretung.
Nach meinem Wissen zählt die Stellungnahme der SBV ca. 70%, die Stellungnahme von Dienststelle und PR zusammen nur ca. 30%.

Die Stellungnahme der SBV muss, genauso wie der Antrag selber darauf abstellen, dass BEHINDERUNGSBEDINGT (Zauberwort/Schlüsselwort)der Antragsteller weniger leisten, als ein nicht behinderter kollege und hierdurch der Arbeitsfluss gedämpft ist, weil z.B. Kollegen neben ihrer eigenen Arbeit zusätzlich aushelfen müssen und so deren eigene Arbeit liegen bleibt.
Achtung, dass die Behinderung sich durch die Arbeit verschlimmert wird nicht gezählt!!
Und dass ein Behinderter an irgendeiner Stelle BEHINDERUNGSBEDINGT nicht ganz so leistungsfähig ist wie ein gesunder Kollege ist jedem klar, auch wenn die Motivation und Leistungsbereitschaft beim Behinderten in der Regel höher ist.
Aber im Antrag muss nicht angegeben werden, ob diese Behinderungsbedingte MinderleistungsFÄHIGKEIT bei unter 1% liegt oder nahe bei 100%, das fragt keiner nach.

Tip, frage deine SBV, was die geschrieeben hat und prüfe auch deinen Antrag nochmal kritisch. Beamte können gleichgestellt werden, aber es ist schwerer und es muss besser begründet werden.
Habe selber erst einen Behinderten Beamtenkollegen durch die Gleichstellung geholfen. Er ist nun gleichgestellt, seit ca. einem Jahr.


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