Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 15:20 (vor 6530 Tagen) @ hackenberger

» Wie die AA die einzelnen Stellungnahmen zu Anträgen auf Gleichstellung
» wertet würde ich nicht wie der Koll. Ede sehen. Es kommt hier vielmehr auf
» Nachvollziehbarkeit der Aussagen an.

Also meine Ausagen zur Wertung/gewichtung der Stellungnahmen sind Aussagen von Mitarbeiter aus unterschiedlichen Agenturen, die jeweils dort diese Fälle bearbeiten. Natürlich gehört die Nachvollziehbarkeit auch dazu!

UNd zu der Sache der Stellungnahmen, die einzuholen sind. Soweit mir bekannt ist es so, dass das Gesetz die Einholung der drei genannten Stellungnahmen vorsieht. Wird im Antrag auch nur eine dieser Stellungnahmen "weggekreuzt", so ist meines Wissens der Antrag von der AA in jedem Fall abzulehnen. So ist zumindestens bei uns die Realität.
Also ist dies "Wegkreuzrecht" nur Makulatur, wer will schon seinen eigenen Antrag auf solche Weise selber ablehnen!


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