Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 20.06.2006, 14:27 (vor 6530 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,

an Dich die Bitte:
In den Antworten den Ursprungstext bitte löschen. Die Beiträge werden durch die Wiederholungen (nicht löschen) der Ursprungstexte sonst unnötig lang. Das kostet Übermittlungszeiten.

Daher: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> komplett löschen


Weiter die AA muss/darf nicht immer entsprechende Stellungnahmen anfordern, sondern die Anforderung hängt u.a. davon ab ob der Antragsteller dieses zugelassen hat. Schließt er aber bestimmet Stellen aus, wird sein Antrag i.d.m. Fällen abschlägig beschieden, da der AA die notwendigen Aussagen zur Bewertung dann fehlen.


Hallo Felix,

eine Vorstellung beim Amtsarzt muss nicht mit einer vorliegenden Behinderung im Zusammenhang stehen. Es werden auch Beamte welche ganz klar nicht behindert sind ggf. den Amtsärzten vorgestellt.

Weiter nutze doch bitte einmal die Suchfunktionen, es wurde schon eine ganze Menge zum Thema „Gleichstellung“ geschrieben. Auch zum Thema „Gleichstellung von Beamten“.

Der AG hat vermutlich nur ausgesagt, dass ihm keine in der Behinderung liegende Gründe bekannt sind, welche den Arbeitsplatz als unzureichend ausgestattet darstellen oder wegen in der Behinderung liegenden Gründen gefährdet ist. Dass ist ein merklicher Unterschied.

Zum Schluss noch der Hinweise: Bei Anträgen auf Gleichstellung von Beamten auch immer darauf achten, dass man dem Dienstherrn nicht die Anhaltspunkte für eine vorzeitige Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen liefert. Die Dienstunfähigkeit stellt letztlich der Dienstherr fest.

Wie die AA die einzelnen Stellungnahmen zu Anträgen auf Gleichstellung wertet würde ich nicht wie der Koll. Ede sehen. Es kommt hier vielmehr auf Nachvollziehbarkeit der Aussagen an.

Es wäre aber ggf. auch einmal zu prüfen, ob man nicht mit einem Antrag auf Neufeststellung auch zum Ziel kommen kann.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion