Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Thursday, 22.06.2006, 09:25 (vor 6528 Tagen)

Hallo,
habe alle Beiträge zu diesem Thema hier im Forum gelesen, aber leider keine passende Antwort yu meiner frage gefunden.
Wir wissen ja, wenn ein schwerbehinderter Bewerber benachteilig, hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Aber wie ist es bei einer benachteiligungsfreien Auswahl der Bewerber>
§81 2.3 SGB IX Ich muss aber dazu sagen, unser AG hat eine Beschäftigungspflicht gegenüber der schwerbehinderten Menschen von 0%. Dies macht mir meine Arbeit als Vertrauensperson nicht gerade leicht. Unser AG ist der Meinung bei einer Beschäftigunspflicht von 0%, bräuchte er keine schwerbehinderten Menschen zu bevorzugen.

Wer kann mir einen Tipp geben>

Peter Molter


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