Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hi Peter,
gehe ich recht in der Annahme, dass dein AG weniger wie 20 Arbeitsplätze hat, dabei aber mind. 5 schwerbehindert sind> Dann bist du ja die SBV.
Aber ich verstehe nicht ganz, was du mit einer benachteiligungsfreien Auswahl der Bewerber meinst. Waren nun alle Bewerber schwerbehindert, oder stimmte die Qualifikation der Bewerber nicht ganz. Ich meine war die Qualifikation eines schwbM schlechter wie die eines nichtbehinderten Menschen>
Ciao Michael