Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Friday, 30.06.2006, 09:30 (vor 6520 Tagen) @ Dana

» Hallo Peter,
»
» eins verstehe ich nicht, du schreibst dein AG erfüllt die
» BEschäftigungspflicht nicht, dass er 0% sb Menschen beschäftigt>

Vielen Dank für die Antwort!

Ich habe nicht behauptet, dass er 0% SB beschäftigt, sondern dass seine Beschäftigungspflicht 0% beträgt.
»
» wenn das so ist, dürfte es doch keine sbv in deinem betrieb geben. denn §
» 94 abs. 1 sgb IX geht das nur in betrieben mit mind. 5 sb Menschen. oder
» irre ich mich da>
Also d.h. wir haben sehrwohl sb Menschen! Die Beschäftigungsplicht bleibt ja bestehen, nur halt zu 0%. d.h. die gesetzliche Quote muss nicht erfüllt werden.

Peter


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