Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Dana, Friday, 30.06.2006, 09:16 (vor 6520 Tagen) @ Peter Molter

Hallo Peter,

eins verstehe ich nicht, du schreibst dein AG erfüllt die BEschäftigungspflicht nicht, dass er 0% sb Menschen beschäftigt>

wenn das so ist, dürfte es doch keine sbv in deinem betrieb geben. denn § 94 abs. 1 sgb IX geht das nur in betrieben mit mind. 5 sb Menschen. oder irre ich mich da>

lg dana


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion