Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Peter,
eins verstehe ich nicht, du schreibst dein AG erfüllt die BEschäftigungspflicht nicht, dass er 0% sb Menschen beschäftigt>
wenn das so ist, dürfte es doch keine sbv in deinem betrieb geben. denn § 94 abs. 1 sgb IX geht das nur in betrieben mit mind. 5 sb Menschen. oder irre ich mich da>
lg dana