Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Monday, 03.07.2006, 07:40 (vor 6517 Tagen) @ Michael

» Hi Peter,
» gehe ich recht in der Annahme, dass dein AG weniger wie 20 Arbeitsplätze
» hat, dabei aber mind. 5 schwerbehindert sind> Dann bist du ja die SBV.
» Aber ich verstehe nicht ganz, was du mit einer benachteiligungsfreien
» Auswahl der Bewerber meinst. Waren nun alle Bewerber schwerbehindert, oder
» stimmte die Qualifikation der Bewerber nicht ganz. Ich meine war die
» Qualifikation eines schwbM schlechter wie die eines nichtbehinderten
» Menschen>
»
» Ciao Michael

Hallo Michael,
vielen Dank für Deine antwort!
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt:-|
Hier einige Betriebsdaten: Beschäftigte ca. 300 davon ca. 250 Angestellte und der Rest Arbeiter. zu betreuen habe ich als Vertreter der Menschen mit Behinderung 15 Schwerbehinderte davon 5 Gleichgestellte.
In unserem Betrieb gilt das SGB IX, mit einer Ausnahme, der AG muss die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5% nicht erfüllen. Warum>- Kann ich jetzt hier nicht erklären, weil es hier den Rahmen sprengen würde. Aber dies sind die Fakten.
So jetzt kommt es vor, dass bei Stellenausschreibungen sich auch SB Menschen bewerben!
In diesem Fall werde ich vom AG zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen. )Zu allen, auch zu den nicht SB. So jetzt kommts!
Beispiel: Es Bewerben sich 4 Personen, alle gleiche Qualifikationen, davon aber eine Person SB, trotzdem wählt der AG eine andere Person für diese Stelle aus. Begründung: Hier beruft sich der AG auf seine Beschäftigungspflicht von 0%. Was kann ich dagegen unternehmen.

Peter:-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion