Schwerbehindertenkartei unzulässig (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 03.09.2019, 09:01 (vor 1698 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ZB 03/2019: ­­ „Die Sammlung von Daten ohne besonderen Anlass – zum Beispiel für eine Schwerbehindertenkartei – ist mittlerweile unzulässig.“

Diese Aussage/ Rechtsauslegung des IA halte ich für falsch. Denn diese Kartei benötigt die SBB für ihre gesetzliche Aufgaben. Sie bekommt die Liste der Schwerbehinderten ja auch vom AG.

Es ist weiter ja keine Datensammlung OHNE besonderen Anlass. Daher legt das IA hier die Datenschutzverordnung falsch aus.

--
mfg Monica


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