Schwerbehindertenkartei unzulässig (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 03.09.2019, 17:10 (vor 1698 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

die Daten des Fbl Schwerbehindertendatei decken sich mit denen des Verz. § 163. Nur haben diese den entscheidenden aber wichtigen Unterschied, dass diese stets aktuell sind. Das Verz. §163 erstellt der AG ja nur idR 1 x im Jahr.

Damit fehlen aber wegen des ggf. nicht aktuellen Standes des Verz. § 163 der SBV diese dann wichtigen Fakten. Denn das Verz. § 163 kann und ist wohl oft schon Tage nach der Erstellung durch den AG überholt. Denn AG müssen diese ja nicht tägl. mit möglichen Änderungen ergänzen und tägl. der SBV zur Verfügung stellen. Wichtige Daten in der Schwerbehindertendatei können sich aber ggf. sehr schnell/ kurzfristig ändern.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion