Schwerbehindertenkartei unzulässig (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 03.09.2019, 15:20 (vor 1698 Tagen) @ Monica99

Es ist weiter ja keine Datensammlung OHNE besonderen Anlass.

Hallo Monica, was ist denn Deiner Ansicht nach der konkrete, besondere Anlass, wenn generell für alle sbM eine Schwerbehindertenkartei angelegt wird – über die Daten im Verzeichnis nach § 163 SGB IX hinaus? Gemäß Ansicht der BIH war auch bereits vor der DSGVO 2018 eine „anlasslose“ Vorrats-Datensammlung (über § 163 SGB IX hinaus) unzulässig.

Gruß,
Cebulon


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