Umfang einer Stellungnahme (Allgemeines)

Simone24, Friday, 13.09.2019, 08:05 (vor 1687 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Frage:

In einer Disziplinarangelegenheit wurde ich zuvor angehört und um Stellungnahme gebeten.
In meiner Stellungnahme habe ich die Rechtslage nochmal geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Verhängung einer Disziplinarstrafe nicht verhältnismäßig wäre.
Ich habe also die einschlägigen Gesetze und Urteile zitiert, die nichts mit dem SGB IX zu tun haben und habe dahingehend geprüft, ob die Verhängung der Disziplinarstrafe gerechtfertigt ist oder eben nicht.
Ich habe nun über ein paar Ecken gehört, dass sich daran gestört wird, dass ich die rechtliche Seite eingehend geprüft habe und dass dies ja nicht meine Aufgabe sei.
Ich stelle mir nun die Frage, was ich denn in eine solche Stellungnahme schreiben soll?
Ich kann ja irgendwie nachvollziehen, dass ich nicht für die Prüfung (disziplinar- und beamten-)rechtlicher Fragen zuständig bin, bin aber gleichzeitig überfragt, zu was ich denn statt dessen Stellung nehmen soll (in diesem Fall ging es um einen trockenen Alkoholiker und eine Trunkenheitsfahrt (die Suchterkrankung ist auch die Schwerbehinderung)).
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine und könnt mir ein paar Tipps geben. :-)

Liebe Grüße
Simone


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