Umfang einer Stellungnahme (Allgemeines)

Simone24, Friday, 13.09.2019, 14:44 (vor 1684 Tagen) @ mietze_katz

Hallo mieze_katz,
vielen Dank für deine Antwort. Du hast vollkommen Recht! "Trockener Alkoholiker" und "Trunkenheitsfahrt" ist tatsächlich ein Widerspruch in sich. Wenn man so in einem Fall drin steckt, kann das mal passieren... ;)

Es handelte sich tatsächlich um einen einmaligen Ausrutscher und auch das habe ich in die Stellungnahme geschrieben. :)

Dank dir auch für den Hinweis mit dem Präventionsverfahren!

Viele Grüße
Mo


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