Umfang einer Stellungnahme (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.09.2019, 16:59 (vor 1699 Tagen) @ SFliege

Hallo

es geht nicht um ein

Rechtsgutachten :-)

sondern darum, daß die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme genauso wie die Angemessenheit eine AG-Maßnahme sehr wohl von einer SBV geprüft werden können und ggfs. dann eben auch dazu Stellung genommen wird.
Wenn eine SBV sich das zutraut, sehe ich keinen Grund, warum die SBV sich nicht dazu äußern sollte.

Das Sonstige von Dir genannte gehört natürlich auch zu einer Stellungnahme dazu

- Vorhandene Situation aus Sicht der Vertrauensperson schildern.
- Was bisher in der Dienststelle passiert ist und durch welche Maßnahmen die Situation verbessert oder stabilisiert werden konnte.
- Besonderen betrieblichen Unterstützungsbedarf thematisieren, der sich aus der vorhandenen Behinderung ergibt.
- Evtl. weitere Maßnahmen nennen, die noch notwendig oder hilfreich wären.
- Optimistische Zukunftsprognose

--
&Tschüß

Wolfgang


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