Umfang einer Stellungnahme (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 13.09.2019, 10:11 (vor 1688 Tagen) @ Simone24

Hallo,

"trocknen Alkoholiker" und "Trunkenheitsfahrt" sind schon sehr widersprüchliche Aussagen.
Fand denn die Trunkenheitsfahrt im einem dienstlichen Zusammenhang statt? Oder privat erwischt worden?

Bei solchen Stellungsnahmen würde ich als SBV nicht die Rechtssituation oder die Verhältnismäßigkeit prüfen (dieses kann nur vor Gericht erfolgen, und wenn der AG gegen den AN vorgehen will, interessiert ihn Deine Meinung nur sekundär).
Führe in Deiner Stellungsnahme den positiven Verlauf (wenn vorhanden), die zeitliche Schiene des "trockenen Alkoholikers" dar. Die Trunkenheitsfahrt sei nach Deinen Kenntnisstand ein "einmaliger Ausrutscher" gewesen, evtl. wodurch es dazu gekommen ist (Streit Lebenspartner o.ä.).

Präventionsverfahren nach SGB IX !

Weitere Handlungsmöglichkeiten sehe ich nicht. Man kann die Tatsachen nicht ungeschehen machen.

VG


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