Umfang einer Stellungnahme (Allgemeines)

Luculus, Sunday, 15.09.2019, 08:55 (vor 1678 Tagen) @ Hendrik1

Auch ich unterstreiche, dass wir SBVen durchaus in einer Stellungsnahme rechtliche Einschätzungen geben können und sollen. Wenn Verstöße z.B. gegen das SGB IX, Arbeitsgesetze oder das Personalvertretungsgesetz vorliegen benenne ich diese. Rechtliche Stellungnahmen des Arbeitgebers sind ja auch nicht fehlerfrei bzw. unterliegen einer rechtlichen Fehleinschätzung :-P ansonsten würden ja nicht so viele Arbeitgebermaßnahmen vor Gerichten korrigiert.
In einigen Gesetzen kenn ich mich auch besser aus weil ich viel mehr Urteile lese und konkret täglich mit den Gesetzen arbeite.


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