Das AGG und die Kirche (Kirche)

Cebulon, Wednesday, 12.02.2025, 15:36 (vor 122 Tagen) @ maiklewa

Mit § 154 (2) 4 SGB IX sollte wohl die Kirche auch da drunter fallen!

Soweit, so gut, so falsch:

Diese voreilige pauschale Mutmaßung ist falsch laut Rechtsprechung aller Instanzen (BAG, 25.01.2024, 8 AZR 318/22; nachgehend „Nichtannahmebeschluss“ BVerfG, 19.7.2024, 1 BvR 938/24) für Kirchenkreis Evangelische Kirche im Rheinland.

Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen sind keine „staatlichen“ Einrichtungen. Kirchen nehmen, wie der Name schon sagt, primär kirchliche Aufgaben wahr.

Gruß,
Cebulon


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