Permanente Überstunden Fuhrpark (Umgang mit Arbeitgeber)

SFliege, Thursday, 26.09.2019, 15:47 (vor 1668 Tagen) @ jonsnow62

Klar kann ich diese Kollegen von Mehrarbeit befreien, ...

Schwerbehinderte und gleichgestellte Kollegen sind auf ihr Verlangen hin von der Mehrarbeit freizustellen.
siehe auch https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Mehrarbeit/77c418i1p/index.html

Wenn also den schwerbehinderten Kollegen Arbeitszeiten (inkl. Bereitschaftszeiten) von über 8 Stunden zu lang sind, dann müssen sie dies nicht hinnehmen und jeder einzelne kann "jederzeit" und "selbst" verlangen, dass er von Mehrarbeit freigestellt wird.

Doch oft möchten die schwerbehinderten Kollegen Mehrarbeit leisten, weil durch die Mehrarbeit auch attraktive Ausgleichszeiten entstehen.

Hier kann/muss also jeder zunächst selbst entscheiden, ob er dieses gesetzliche Privileg nutzen möchte oder nicht!
Der Arbeitgeber steht nicht in der Pflicht, hier jedem ein für ihn optimales Mehrarbeitsmodell anzubieten.

Wenn es für den Arbeitgeber von der Arbeitsorganisation von Vorteil ist, dass die schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen sich jetzt nicht von der Mehrarbeit freistellen lassen, dann wird er aber bestimmt auch gerne bereit sein über ein Zwischenmodell zu sprechen, allerdings kann man damit den gesetzlich verbrieften Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit nicht aushebeln.
d.h. die SBV kann hier eigentlich nichts anbieten, sondern der Arbeitgeber kann hier was anbieten und die SBV versucht ihn von dem Nutzen (für Arbeitgeber und Schwerbehinderte) eines solchen Angebots (z.B. durch Vorteile in der Arbeitsorganisation, Möglichkeit zur Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit der Schwerbehinderten durch Zwischenstufen) zu überzeugen und darauf hinzuwirken, dass es auch ein möglichst gutes Angebot für die schwerbehinderten Kollegen wird.
… und das Ganze wird dann in Inklusionsvereinbarungen festgehalten


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion