Permanente Überstunden Fuhrpark (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Wednesday, 09.10.2019, 11:58 (vor 1662 Tagen) @ Andreas-B

Hallo Andreas-B,

auf welcher Grundlage nach dem ArbZG soll " bei Gleitzeit kann man auch unter Umständen auf max. 12 kommen" eine Höchstarbeitszeit zulässig sein?

Die einzige Ausnahmen in dieser Richtung stehen in § 7 ArbZG für besondere tarifliche oder ähnliche Regelungen in Verbindung mit Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst oder in § 12 ArbZG für den Schichtbetrieb an Sonn- und Feiertagen, wenn dadurch Freischichten erreicht werden können.

Bereits in der Verordnung zur Arbeitszeit (Arbeitszeitordnung) vom 21.12.1923 war in § 1 AZO "die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten" festgelegt.
Nach 100 Jahren hat sich dieser Wert bewährt und Ausweitungsversuche der Arbeitgeber sollten abgewehrt werden.
Es sei an die tariflichen Regelungen zur 35-Stunden-Woche und den langen Weg dahin erinnert.

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Gruß
Wolfgang


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