Permanente Überstunden Fuhrpark (Umgang mit Arbeitgeber)

SFliege, Thursday, 10.10.2019, 12:06 (vor 1632 Tagen) @ albarracin

Nun, in diesem Fall ging es um eine Arbeit im Fuhrpark der Chemischen Industrie.
Als Berufskraftfahrer wird man meist kaum die Möglichkeit haben in Gleitzeit zu arbeiten. :-)
(auch wenn das vermutlich keine Auswirkung hat)

Hier sind viele unterschiedliche Begrifflichkeiten vorhanden, die oft nicht immer exakt verwendet werden und dadurch leicht zu nicht korrekten Aussagen führen.

folgende Zeiten sind für Kraftfahrer hier von besonderer Bedeutung:
Lenkzeiten
Arbeitsunterbrechungen und Ruhezeiten
andere Arbeiten
Bereitschaftszeiten

Nach § 21a Abs. 3 ArbZG fallen für Beschäftigte im Straßentransport die Zeiten, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, nicht unter die Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.

Weiterhin gehen das Fahrpersonalgesetz und bestimmte Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 FPersG dem Arbeitszeitgesetz vor.


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