Frage nach Schwerbehinderung im Personalfragebogen (Allgemeines)

jp, Bayern, Thursday, 16.01.2020, 11:29 (vor 1534 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,
in meinen Augen sind diese beiden Fragen total daneben und müssen raus!

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist unzulässig wie die Frage nach einer Schwangerschaft. Ausserdem erfüllt sie den Tatbestand einer Diskriminierung.
Bei der zweiten Frage darf es doch nicht um die Vergangenheit gehen, sondern um die Zukunft. Das heißt es darf gefragt werden ob die Anforderungen an die Stellenbeschreibung erfüllt werden können, wie z.B. führen eines Gabelstaplers, heben von Gewichten bis zu 20 kg bis zu 50-mal Tag etc. Bei diesen Fragen zur Stellenbeschreibung muss die sich bewerbende Person wahrheitsgemäß antworten.

Wenn die Person die Nachteilsausgleiche, wie z.B. Zusatzurlaub in Anspruch möchte, macht es Sinn z.B. nach der Probezeit die Schwerbehinderung beim Arbeitgeber anzuzeigen.

In meinen Augen ist die Ausgleichsabgabe so niedrig, dass diese meist aus der Portokasse bezahlt wird.

Hier zwei weiterführende Links:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/muessen-arbeitnehmerinnen-schwerbehinderung-offenbaren/details/anzeige/
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Offenbarung-der-Schwerbehinderung/77c412i1p/index.html

Viel Erfolg
jp

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jp


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