Frage nach Schwerbehinderung im Personalfragebogen (Allgemeines)
Hallo Vertigo,
gilt für Dich BetrVG oder Personalvertretungsrecht ?
Im BetrVG wären Personalfragebögen gem. § 94 Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__94.html
von A-Z mitbestimmungspflichtig. Meines Wissens gibt es im Personalvertretungsrecht ähnliche Vorschriften.
Wie stellt sich denn BR/PR zu den Fragen ? Haben sie diesen Fragen zugestimmt?
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&Tschüß
Wolfgang