Nach dem Fachlexikon der Frage nach Schwerbehinderung im Personalfragebogen (Allgemeines)

SFliege, Thursday, 16.01.2020, 11:47 (vor 1556 Tagen) @ jp

Nach dem Fachlexikon der BIH muss also die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung, sofern diese keine ausschlaggebende Bedeutung für eine Einschränkung bei der Tätigkeit hat, auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Auch das LAG Hamburg hält in seinem Urteil vom 30.11.2017 AZ 7 Sa 90/17 bei der Einstellung "die Erwartung der Abgabe einer Erklärung, nicht schwerbehindert zu sein, im Regelfall als unzulässig".

Nach einem Urteil des BAG vom 16.2.2012 AZ 6 AZR 553/10 kann die Frage nach der Schwerbehinderung in einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten, d.h. nach dem Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes, aber durchaus auch zulässig sein. (insbesondere bei der Vorbereitung von Kündigungen)
Hierdurch öffnet das BAG schon eine Tür, und es stellt sich wirklich die Frage, ob jetzt auch zur Vermeidung der Zahlung einer Ausgleichsabgabe eine solche Frage zulässig wäre.


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