Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)? (Allgemeines)
haben externe (schwerbehinderte) Bewerber auch einen Anspruch darauf, Daten von einem überlegenem (internen oder externen) Bewerber zu erhalten?
Selbstverständlich! Das geht auch aus der von dir angeführten Einstweiligen deutlich hervor.Jeder Bewerber kann das Verfahren anfechten.
Hey,
Die einstweilige Verfügung ist vom AG Köln aus dem Jahr 2015. Jetzt müsste man wissen, wie es komplett ausgegangen ist.
Denn ich bezweifel, das ein AG persönliche Daten eines Mitbewerbers an einem Konkurrenten rausgeben darf. Stichwort: Datenschutz
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."