Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)? (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 12.02.2020, 08:24 (vor 2444 Tagen) @ Hotte

Hey,
Die einstweilige Verfügung ist vom AG Köln aus dem Jahr 2015. Jetzt müsste man wissen, wie es komplett ausgegangen ist.
Denn ich bezweifel, das ein AG persönliche Daten eines Mitbewerbers an einem Konkurrenten rausgeben darf. Stichwort: Datenschutz

Hallo Hotte,

der Datenschutz galt damals kein bisschen anders als heute, denn wir reden hier von gesetzlichen Rechten und Pflichten die vom Datenschutz gar nicht tangiert werden. Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt, der muss damit rechnen, dass es Konkurrentenklagen gibt. Die Angaben zur überlegenen Bewerbung kommen in die Akte, die der Rechtsanwalt der klagenden Partei einsieht, nicht der unterlegene Bewerber. Das er den Namen dabei natürlich auch zur Kenntnis bekommt ist unvermeidbar, denn Gerichtsverfahren sind in Deutschland aus nur zu guten Gründen öffentlich, übrigens auch ohne jede Rücksicht auf Datenschutz. Lediglich bei der Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen bleiben die Namen weg.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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