Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)? (Allgemeines)
Hey,
Ich denke, man muss hier deutlich unterscheiden, ob der abgelehnte Bewerber die Unterlagen anfordert oder ob dies ein Anwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens macht.
Da hast du natürlich recht. Der unterlegen Bewerber kann sie anfordern aber der AG wird nicht aushändigen, genau dafür braucht man dann einen Anwalt.
Ich habe bei der umgangssprachlichen Wendung allerdings sowieso gleich an den Anwalt gedacht.
Im übrigen finden mehr nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen statt, als man glauben sollte. Habe ich oft genug in meiner 8jährigen Karriere als Schöffe am Landgericht erlebt. Die Gründe für die Nichtöffentlichkeit waren da sehr vielfältig.
LG ist noch was anderes als AG. Beim AG wird es doch schon deutlich schwer fallen die Öffentlichkeit auszuschließen.
Es wäre wirklich sehr interressant zu erfahren, wie das LAG Köln letzendlich entschieden hat
Da hast du natürlich absolut recht.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael