Überstunden/Mehrarbeit (Allgemeines)

wurzelkasper, Friday, 13.03.2020, 08:02 (vor 1477 Tagen) @ Luculus

48 Stunden sehe ich hier nur theoretisch.
Die Befreitung von Mehrarbeit nach §207 SGB IX greift erst nach 8 Stunden Arbeitszeit am Tag.
Allerdings haben wir ja hier auch eine Begrenzung durch die Erwebsminderungsrente welche ja auch eine maximale Stundenzahl pro Tag vorgibt. Darüber kann und darf der Arbeitnehmer ja nicht arbeiten um der Rentenversicherung nicht zu zeigen das doch mehr gearbeitet werden kann. Die Frage ist ob ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer mehr als die Zeit welche aufgrund der Rente möglich ist zur Arbeit zwingen kann.

Aber die Frage ist natürlich in wie weit der §207 SGB IX aber anwendbar ist mit der Befreitung von Mehrarbeit da der § 156 SGB IX (2) ja die Grenze von 18h pro Woche setzt für den Begriff des Arbeitsplatzes.


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