Überstunden/Mehrarbeit (Allgemeines)
Aber die Frage ist natürlich in wie weit der §207 SGB IX aber anwendbar ist mit der Befreitung von Mehrarbeit da der § 156 SGB IX (2) ja die Grenze von 18h pro Woche setzt für den Begriff des Arbeitsplatzes.
Genau das war auch mein spontaner Gedanke: ist das überhaupt ein Arbeitsplatz im Sinne des SGB 9?