Überstunden/Mehrarbeit (Allgemeines)

WoBi, Friday, 13.03.2020, 12:13 (vor 1503 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

"Vertrauensarbeitszeit" sollte es nur in Verbindung mit einem "Vertrauensgehalt" geben. Der Arbeitnehmer geht in ein Raum wo Geld liegt und der Arbeitnehmer nimmt sich unbeobachtet vom Geld, was er meint verdient zu haben.;-)

Jetzt Ernsthaft:
Am 14.05.2019 (Az.: C 55/18) erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), indem festgelegt wurde, dass Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit genaustens erfassen und protokollieren müssen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019, Az.: C 55/18

Diese neue Regelung zur Zeiterfassung soll einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen. Warum wurde dieses Urteil nicht innerhalb des letzten Jahres angewendet und zur Umsetzung gebracht?
Mehrarbeit ist anzuordnen und durch die betriebliche Interessensvertretung (PR) im Vorfeld zu genehmigen. Hier kann die SBV im Rahmen der Sitzungsteilnahme auf die PR-Entscheidung Einfluss nehmen.

Mehr dazu z.B. unter:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/teilzeit/ueberstunden-bei-teilzeit

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Gruß
Wolfgang


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